Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Maklertätigkeit von Immobilien & mietconsult
Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann
1. Grundsätze
Unsere Makler-Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Diese AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme von Dienstleistung von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann gültig.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze.
Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder grundstücksgleichen Rechten (im Weiteren Immobilien genannt) ausgerichtet.
2. Weitergabeverbot
Angebote, Mitteilungen und sämtliche Informationen (einschließlich der Objektnachweise) vonmietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann ausdrücklich untersagt.
Verstößt der Adressat gegen dieses Verbot und schließt der Dritte oder weitere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag ab, so begründet dies eine Schadensersatzforderung gegen den Adressaten in Höhe der vereinbarten bzw. angebotenen Maklergebühr.
3. Objektkenntnis
Ist dem Adressaten (Angebotsempfänger, Interessent) von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, dies der Firma mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Versäumt er diese Pflicht, so steht mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann bei Zustandekommen eines Hauptvertrages der volle Provisionsanspruch zu.
Wird dem Adressaten eine von uns angebotene oder nachgewiesene Immobilie später noch einmal angeboten, ist dieser verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die Vorkenntnis geltend zu machen und jegliche Maklerdienste bezüglich dieser Immobilien abzulehnen. Bei einem Verstoß hiergegen, steht mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann der Provisionsanspruch in Höhe der vereinbarten bzw. angebotenen Maklergebühr zu.
4. Eigentümerangaben / Bonität / Haftungsbegrenzung
Die Angebote von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer der Immobilie vorbehalten.
mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann weist darauf hin, dass die Informationen zu angebotenen Immobilien vom Verkäufer bzw. Vermieter oder von einem von diesen beauftragten Dritten stammen. Diese Informationen sind nicht zwangsläufig durch mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann auf Richtigkeit überprüft worden. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann, die diese Informationen nur weitergibt, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keinerlei Haftung übernehmen.
Keine Haftung übernimmt mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann für die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Kunden bzw. Interessenten.
Die Haftung von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann wird soweit zulässig auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
5. Doppeltätigkeit
mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann darf sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer bzw. für den Vermieter und den Mieter einer Immobilie provisionspflichtig tätig werden und bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen schließen.
6. Vertragsabschluss
Kommt durch den Nachweis oder die Vermittlung durch mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, so ist eine Maklergebühr zugunsten von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann verdient oder fällig. mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann hat das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann, so ist der Kunde verpflichtet mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann Auskunft über Vertragspartner und Vertragskonditionen zu erteilen.
Solange die Tätigkeit von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann ursächlich für den Vertragsabschluss war, entsteht ein Provisionsanspruch zugunsten von mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen, die von unserem Angebot abweichen, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg, anstelle der angebotenen bzw. nachgewiesenen Vertragsmöglichkeit, durch einen anderen Vertrag bzw. durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht oder ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen wurde.
7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen für mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.
8. Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz von S mietconsult – Vermietungsservice und Verkauf – Frank Herrmann vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. |